FRISTENVERLÄNGERUNG FÜR UL-PILOTEN UND FALLSCHIRMSPRINGER

Das Luftsportgeräte-Büro hat in Abstimmung mit den anderen beauftragten Verbänden, dem Deutschen Ultraleichtflugverband und Deutschen Fallschirmsportverband, Fristenverlängerungen bekanntgegeben. Zum Schutz vor der Verbreitung des Coronavirus sind die Veranstaltungen abgesagt und der Flugbetrieb nahezu überall eingestellt, Piloten und Springer können deshalb die notwendigen Nachweise nicht erbringen. Lest die Details unter folgendem Link auf der Homepage des DAeC:

https://www.daec.de/news-details/fristenverlaengerung-fuer-ul-piloten-und-fallschirmspringer/